ARBEITSSCHUTZ digital
 

Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Niedersachsen

Vom 18. Juli 2012 (Nds. GVBl. S. 269), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. November 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 91)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Erster Teil
Aufgaben und Befugnisse, Aufsicht und Meldepflicht

Zweiter Teil
Feuerwehren

Erster Abschnitt
Allgemeines

Zweiter Abschnitt
Berufsfeuerwehr

Dritter Abschnitt
Freiwillige Feuerwehr

Vierter Abschnitt
Pflichtfeuerwehr

Fünfter Abschnitt
Werkfeuerwehr

Sechster Abschnitt
Kreisfeuerwehr

Siebter Abschnitt
Führungskräfte

Achter Abschnitt
Einsatzleitung

Dritter Teil
Vorbeugender Brandschutz

Vierter Teil
Kosten, Entgeltfortzahlung, Schadensersatz und Entschädigung

Fünfter Teil
Datenverarbeitung

Sechster Teil
Schlussvorschriften