Unternehmerisches Handeln hat immer zum Ziel, Ressourcen nicht nur effektiv, sondern möglichst auch effizient einzusetzen. Daneben sollen – als gleichberechtigtes Ziel – gute Arbeitsbedingungen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten sorgen. Dafür hat der Gesetzgeber das Arbeitsschutzgesetz erlassen. Dieses Gesetz ist für alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtend. Auf europäischer Ebene gilt die Rahmenrichtlinie „Arbeitsschutz“ 89/391/EWG.
Seiten 33 - 154
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: