Unternehmerisches Handeln hat immer zum Ziel, Ressourcen nicht nur effektiv, sondern möglichst auch effizient einzusetzen. Daneben sollen – als gleichberechtigtes Ziel – gute Arbeitsbedingungen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten sorgen. Dafür hat der Gesetzgeber das Arbeitsschutzgesetz erlassen. Dieses Gesetz ist für alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtend. Auf europäischer Ebene gilt die Rahmenrichtlinie „Arbeitsschutz“ 89/391/EWG.
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