Sachgebiet: Gerätesicherheit
Gesetzgeber: Berlin
Vom 9. März 2004 (GVBl. S. 110), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. März 2018 (GVBl. S. 186, 187)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
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