Sachgebiet: Gerätesicherheit
Gesetzgeber: Berlin
Vom 9. März 2004 (GVBl. S. 110), zuletzt geändert durch Nummer 106 der Anlage zu Artikel I § 1 des Gesetzes vom 22. Oktober 2008 (GVBl. S. 294)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
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