Sicherheitsbeauftragte haben zur Erfüllung ihrer Aufgabe an sich eine gute Ausgangsposition. Als Kollegen auf Augenhöhe haben sie idealerweise umfassend Kenntnis über die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen im Bereich ihrer Zuständigkeit. Sie kennen sich also bestens vor Ort aus. Allerdings sind sie nicht weisungsbefugt. Sie haben somit vor allem das Werkzeug des persönlichen Gespräches zur Verfügung, um auf Aspekte der Sicherheit hinzuweisen, Informationen weiterzugeben, die Einhaltung von Regeln anzumahnen und zum Nachdenken anzuregen.
Sicherheitsbeauftragte sollen und können dem Unternehmer die Verantwortung für Arbeitssicherheit dabei nicht abnehmen, aber ihn in der Ausübung seiner Pflichten unterstützen.
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