Verantwortung setzt Einfluss und Handlungsspielraum voraus. Verantwortung ist „persönliches Einstehen für die Folgen von Handlungen und Entscheidungen, soweit diese beeinflusst werden können“. So sprach das AG Eschweiler im Urteil zum „Stromschlag im Umspannwerk“ (Fall 24) einen Elektromonteur vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung frei, weil „das Gericht eine Verantwortlichkeit nicht feststellen konnte: Er hatte, da er den Weisungen des Netzbetriebsmeisters unterworfen war [siehe Grundsatz 14], keine Einflussmöglichkeit auf das Geschehen“.
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