Die Schulleiterin S verstieß wiederholt gegen ihre Pflichten aus der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung) und entsprechende Weisungen – erstens die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Gebäude und auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule und zweitens die Verpflichtung zur wöchentlichen Durchführung von Coronaselbsttests bei allen (bzw. den nicht geimpften und nicht genesenen) in Präsenz an Schulen tätigen Personen. Das Land suspendierte sie vom Dienst.
Seiten 408 - 410
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.