Das System der gesetzlichen Unfallversicherung ist wesentlich geprägt durch die Ablösung der privatrechtlichen Haftung der Unternehmer durch die Träger der Unfallversicherung. Der Unternehmer wird von Haftungsansprüchen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezüglich Personenschäden aufgrund betrieblicher Tätigkeit freigestellt. Die gesetzliche Unfallversicherung hat somit die Funktion einer Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers zugunsten seiner Arbeitnehmer, indem der Unternehmer von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Angehörigen und Hinterbliebenen bezüglich beruflich verursachten Personenschäden grundsätzlich befreit wird. Die Arbeitnehmer, die einen Arbeitsunfall erleiden, haben stattdessen einen verschuldensunabhängigen Anspruch gegen einen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Entschädigung durch die zuständigen Unfallversicherungsträger trägt damit wesentlich zur Wahrung des Betriebsfriedens bei.
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