Die Vor- und Nachbereitungshandlungen von Gefahrguttransporten werden sowohl vom Gefahrgut-, als auch vom Arbeitsschutz-, Gefahrstoff-, Betriebssicherheits- und Umweltrecht reguliert. Werden Umschließungsmittel mit entzündbaren Stoffen befüllt, sind auch Maßnahmen gegen die Gefährdungsfaktoren Brände und Explosionen zu treffen. Die Rechtsetzung unterscheidet sich bei der Befüllung von Kunststoffverpackungen. Im Gefahrgutrecht sind keine weiteren spezifischen Regelungen hierzu vorgesehen, was der generellen Systematik des Gefahrgutrechts widerspricht. Im Artikel wird durch ein Experiment gezeigt, dass diese Abweichung nicht human-factor-gerecht ist und tödliche Gefährdungen durch Zündgefahren in Folge von elektrostatischen Entladungen birgt. Diese Erkenntnisse sollten im Sinne einer risikoorientierten Gesetzgebung in die Weiterentwicklung der Vorschriften einfließen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-03-31 |
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