Ein Schulhausmeister erhält folgende Dienstanweisung:
• „3.2.2 Kontrolle und Pflege der Außenanlagen einschließlich Winterdienst: Mindestens einmal wöchentlich ist eine Sichtkontrolle der Spielgeräte einschließlich des Fallschutzes durchzuführen und im Objektbuch zu dokumentieren. Näheres regelt die Anweisung zur Sichtkontrolle der Spielgeräte und des Fallschutzes auf Schulgrundstücken (Anlage 2).“
• Die „Anlage 2 ‚Anweisung zur Sichtkontrolle der Spielgeräte und des Fallschutzes auf Schulgrundstücken‘ sieht mindestens einmal wöchent lich eine Sichtkontrolle der Spielgeräte auf sichtbare Beschädigungen vor. Diese sollen im Objektbuch dokumentiert und dem Zentralen Immobilienmanagement gemeldet werden. Anlassbezogen ist der Prüfrhythmus zu erhöhen.“
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