Der Personalrat beantragt die Feststellung, dass „die Anweisung der Kommune [als Schulträger] zur Prüfung elektrischer Geräte nach den Vorschriften der DIN/VDE 0702 gemäß der Verordnung der Berufsgenossenschaften115, soweit sie an die Schulhausmeister gerichtet ist, der Mitbestimmung des Personalrats [der Kommune] unterliegt.“
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