Erst mit der Analyse der Gerichtspraxis kann man auch einschätzen, was im Ernstfall „real“ gefordert wird. Diese Urteilsanalyse ist „„juristisches Anwendungswissen“. Der englische Jurist Oliver Wendell Holmes meinte sogar, dass „Recht nichts anderes ist als die richtige Voraussicht dessen, was die Gerichte sagen werden“.
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