Schüler S beantragt, die Unfallkasse zu verpflichten, gegen den Schulträger „eine Anordnung wegen fehlender schülerbezogener Gefährdungsbeurteilungen bzw. wegen fehlender technischer, verhaltensunabhängiger Schutzmaßnahmen zu erlassen und die sich aus den Gefährdungsbeurteilungen ergebenden Schutzmaßnahmen auf Einhaltung des Standes der Technik sowie der DGUV Vorschrift 1 zu prüfen.“
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