Nach vielen Jahren Diskussion und zahlreichen Entwürfen ist im Dezember 2024 eine Änderung der Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten, allerdings ohne eine vollständige Klarheit zu dem Thema, das im Mittelpunkt dieser Diskussionen stand: Der Umgang mit möglichen Asbestvorkommen bei Sanierungen ist aus Präventionssicht weiterhin „Glücksache“. Dennoch sollte das dafür ursächliche Nichtzustandekommen einer Erkundungspflicht jetzt weniger beklagt, sondern es sollte vielmehr angemessen gehandelt werden: Sinnvoll und notwendig ist eine „Gemeinsame Staub-Präventionsoffensive“!
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2025.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-07 |
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