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Dokument Einschränkung beim Mutterschutz als „Bürokratieentlastung“ für Unternehmen?
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Einschränkung beim Mutterschutz als „Bürokratieentlastung“ für Unternehmen?
Anmerkungen zu Art. 54 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (2024)

  • Marianne Weg

Im so genannten „Vierten Bürokratieentlastungsgesetz“ (BEG) vom 23.10.2024 hat auf Grundlage von Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) des Deutschen Bundestags (Drucksache 20/13015) vom 25.09.2024 in Art. 54 eine den Mutterschutz betreffende Regelung Eingang gefunden. Diese besagt, dass unter bestimmten Bedingungen die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung entfallen kann. Die entsprechende Ergänzung von § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) soll die Unternehmen in Deutschland von Bürokratiekosten entlasten. Ein fachlicher Newsletter informierte im Januar 2025 über die Änderung mit der Überschrift „Wichtige Änderungen im Mutterschutz: Gefährdungsbeurteilung kann ausgesetzt werden“. Worum geht es hier tatsächlich?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2025.05.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 5 / 2025
Veröffentlicht: 2025-04-25

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