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Vorschrift Durchführungsbeschluss über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Abfallbehandlung

Aktuelle Fassung

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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1147 DER KOMMISSION vom 10. August 2018 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Abfallbehandlung ((EU) 2018/1147)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 10. August 2018, ABl. L 208 S. 38

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1202136

Präambel

Artikel 1

Artikel 2

ANHANG
SCHLUSSFOLGERUNGEN ZU DEN BESTEN VERFÜGBAREN TECHNIKEN (BVT) FÜR DIE ABFALLBEHANDLUNG

ANWENDUNGSBEREICH

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

ALLGEMEINE ERWÄGUNGEN

Beste verfügbare Techniken

Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierte Emissionswerte (BVT-assoziierte Emissionswerte) für Emissionen in die Luft

Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierte Emissionswerte (BVT-assoziierte Emissionswerte) für Emissionen in Gewässer

Eliminationsrate

1. ALLGEMEINE BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN

1.1. Allgemeine Umweltleistung

1.2. Überwachung

1.3. Emissionen in die Luft

1.4. Lärm und Erschütterungen

1.5. Emissionen in Gewässer

1.6. Emissionen durch Unfälle und Ereignisse

1.7. Materialeffizienz

1.8. Energieeffizienz

1.9. Wiederverwendung von Verpackungen

2. BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE MECHANISCHE ABFALLBEHANDLUNG

2.1. Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen für die mechanische Abfallbehandlung

2.1.1. Emissionen in die Luft

2.2. BVT-Schlussfolgerungen für die mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder

2.2.1. Allgemeine Umweltleistung

2.2.2. Verpuffungen

2.2.3. Energieeffizienz

2.3. BVT-Schlussfolgerungen für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten

2.3.1. Emissionen in die Luft

2.3.2. Explosionen

2.4. BVT-Schlussfolgerungen für die mechanische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

2.4.1. Emissionen in die Luft

2.5. BVT-Schlussfolgerungen für die mechanische Behandlung von quecksilberhaltigen Elektro- und Elektronik-Altgeräten

2.5.1. Emissionen in die Luft

3. BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE BIOLOGISCHE ABFALLBEHANDLUNG

3.1. Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen für die biologische Abfallbehandlung

3.1.1. Allgemeine Umweltleistung

3.1.2. Emissionen in die Luft

3.1.3. Emissionen in Gewässer und Wasserverbrauch

3.2. BVT-Schlussfolgerungen für die aerobe Abfallbehandlung

3.2.1. Allgemeine Umweltleistung

3.2.2. Geruchsemissionen und diffuse Emissionen in die Luft

3.3. BVT-Schlussfolgerungen für die anaerobe Abfallbehandlung

3.3.1. Emissionen in die Luft

3.4. BVT-Schlussfolgerungen für die mechanisch-biologische Abfallbehandlung (MBA)

3.4.1. Emissionen in die Luft

4. BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE CHEMISCH-PHYSIKALISCHE ABFALLBEHANDLUNG

4.1. BVT-Schlussfolgerungen für die chemisch-physikalische Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen

4.1.1. Allgemeine Umweltleistung

4.1.2. Emissionen in die Luft

4.2. BVT-Schlussfolgerungen für die erneute Raffination von Altöl

4.2.1. Allgemeine Umweltleistung

4.2.2. Emissionen in die Luft

4.3. BVT-Schlussfolgerungen für die chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

4.3.1. Emissionen in die Luft

4.4. BVT-Schlussfolgerungen für die Regenerierung von verbrauchten Lösungsmitteln

4.4.1. Allgemeine Umweltleistung

4.4.2. Emissionen in die Luft

4.5. BVT-assoziierte Emissionswerte für Emissionen organischer Verbindungen in die Luft bei der erneuten Raffination von Altöl, der chemisch-physikalischen Behandlung heizwertreicher Abfälle und der Regenerierung verbrauchter Lösungsmittel

4.6. BVT-Schlussfolgerungen für die thermische Behandlung von verbrauchter Aktivkohle, Altkatalysatoren und ausgehobenen kontaminierten Böden

4.6.1. Allgemeine Umweltleistung

4.6.2. Emissionen in die Luft

4.7. BVT-Schlussfolgerungen für die Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser

4.7.1. Emissionen in die Luft

4.8. BVT-Schlussfolgerungen für die Dekontamination PCB-haltiger Ausrüstung.

4.8.1. Allgemeine Umweltleistung

5. BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE BEHANDLUNG VON WASSERBASIERTEN FLÜSSIGEN ABFÄLLEN

5.1. Allgemeine Umweltleistung

5.2. Emissionen in die Luft

6. BESCHREIBUNG DER TECHNIKEN

6.1. Gefasste Emissionen in die Luft

6.2. Diffuse Emissionen organischer Verbindungen in die Luft

6.3. Emissionen in Gewässer

6.4. Sortierverfahren

6.5. Managementtechniken

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