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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1147 DER KOMMISSION vom 10. August 2018 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Abfallbehandlung ((EU) 2018/1147)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 10. August 2018, ABl. L 208 S. 38

ANHANG
SCHLUSSFOLGERUNGEN ZU DEN BESTEN VERFÜGBAREN TECHNIKEN (BVT) FÜR DIE ABFALLBEHANDLUNG

ALLGEMEINE ERWÄGUNGEN

1. ALLGEMEINE BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN

2. BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE MECHANISCHE ABFALLBEHANDLUNG

2.1. Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen für die mechanische Abfallbehandlung

2.2. BVT-Schlussfolgerungen für die mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder

2.3. BVT-Schlussfolgerungen für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten

2.4. BVT-Schlussfolgerungen für die mechanische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

2.5. BVT-Schlussfolgerungen für die mechanische Behandlung von quecksilberhaltigen Elektro- und Elektronik-Altgeräten

3. BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE BIOLOGISCHE ABFALLBEHANDLUNG

3.1. Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen für die biologische Abfallbehandlung

3.2. BVT-Schlussfolgerungen für die aerobe Abfallbehandlung

3.3. BVT-Schlussfolgerungen für die anaerobe Abfallbehandlung

3.4. BVT-Schlussfolgerungen für die mechanisch-biologische Abfallbehandlung (MBA)

4. BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE CHEMISCH-PHYSIKALISCHE ABFALLBEHANDLUNG

4.1. BVT-Schlussfolgerungen für die chemisch-physikalische Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen

4.2. BVT-Schlussfolgerungen für die erneute Raffination von Altöl

4.3. BVT-Schlussfolgerungen für die chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

4.4. BVT-Schlussfolgerungen für die Regenerierung von verbrauchten Lösungsmitteln

4.6. BVT-Schlussfolgerungen für die thermische Behandlung von verbrauchter Aktivkohle, Altkatalysatoren und ausgehobenen kontaminierten Böden

4.7. BVT-Schlussfolgerungen für die Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser

4.8. BVT-Schlussfolgerungen für die Dekontamination PCB-haltiger Ausrüstung.

5. BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE BEHANDLUNG VON WASSERBASIERTEN FLÜSSIGEN ABFÄLLEN

6. BESCHREIBUNG DER TECHNIKEN