Das Arbeitsschutzrechtrecht in öffentlichen Schulen ist nicht leicht zu ergründen und zu erzählen. Zu den ohnehin schon bestehenden Schwierigkeiten im Umgang mit Rechtsvorschriften (siehe Kapitel 1), kommt eine doppelte Doppelverantwortung. Was die Rechtsquellen angeht, gibt es seit dem 19. Jahrhundert zwei Säulen des Arbeitsschutzes (dazu 2.1):
• erstens den staatlichen Arbeitsschutz im Arbeitsschutzgesetz mit konkretisierenden Arbeitsschutzverordnungen und
• zweitens die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger als autonomes Satzungsrecht.
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