Wenn Verantwortung nur im Rahmen der Einflussmöglichkeiten besteht (siehe Kapitel 13), ist die Unternehmenshierarchie bedeutsam, denn sie vergrößert den Einflussbereich der Vorgesetzten und schmälert den Einfluss der Nachgeordneten. § 106 GewO formuliert für Arbeitnehmer die Hierarchie und das Arbeitgeberdirektionsrecht aus der Sicht des Vorgesetzten. Der Arbeitgeber kann „Inhalt der Arbeitsleistung näher bestimmen“.
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