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Brandschutz  
08.04.2016

Die Bedeutung der Brandschutzordnung für die betriebliche Prävention

Dirk Trümner
Brandschutzordnung gibt Sicherheit (Foto: Angela Kausche)
Die betriebliche Brandschutzordnung ist das zentrale Regelwerk für alle Fragen des organisatorischen Brandschutzes in einem Betrieb. Ihre Inhalte und die darin enthaltenen Anweisungen sollten so gestaltet werden, dass sie für die Mitarbeiter nachvollziehbar sind. Machen Sie Ihre Brandschutzordnung lebbar!

Zur rechtssicheren Wahrnehmung der Betreiberverantwortung im Brandschutz ist die Aufstellung einer objektspezifischen Brandschutzordnung unumgänglich. Viel wichtiger als das Aufstellen von Regelungen zum Brandschutz und die Zusammenfassung dieser Regeln in einer BSO ist aber die gelebte betriebliche Praxis.

Die Bedeutung der betrieblichen Brandschutzordnung

Der VdS schreibt: „Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenstellung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Zur Regelung der Brandverhütung und des Verhaltens im Brandfall sollte grundsätzlich eine Brandschutzordnung aufgestellt werden. Es empfiehlt sich, die Brandschutzordnung mit der zuständigen Feuerwehr abzustimmen." [1]

Die Brandschutzordnung soll helfen, sowohl die Brandentstehungswahrscheinlichkeit zu verringern, als auch im Brandfall die Schadenhöhe gering zu halten und insbesondere die Gesundheit von Menschen nicht zu gefährden. Um dieses Ziel zu erreichen, genügt es nicht, eine Brandschutzordnung gewissenhaft aufzustellen, sie muss mit Leben erfüllt und kontinuierlich fortgeschrieben werden. Über die Brandschutzordnung hinaus sollte auch eine einfache Hausordnung schon Elemente des vorbeugenden Brandschutzes enthalten.

Die Brandschutzordnung ist der Belegschaft im jeweils notwendigen Umfang bekannt zu geben (Unterweisung). Diese Unterweisung muss regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich wiederholt werden (DGUV 1, § 4). Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Aushänge sollten nur Angaben enthalten, die für die Beschäftigten im betreffenden Bereich von Bedeutung sind. Sie sind sprachlich so zu gestalten, dass die Mitarbeitenden die Inhalte verstehen und bei ihren betrieblichen Tätigkeiten anwenden können. Für Beschäftigte, die die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, sind die Mitarbeiterinformationen auch in einer für sie verständlichen Sprache abzufassen.

Gesetzliche Anforderungen

Für den Brandschutz in Gebäuden und Objekten (Industriebauten, Verkaufsstätten, Heime, Schulen u. a. m.) gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Vorschriften, Regeln und Normen. Hierzu kommen noch die speziellen Vorgaben der jeweiligen Feuerversicherung.

Dabei ist nicht immer gleich ersichtlich, welche Vorschriften zum Aufstellen einer objektspezifischen Brandschutzordnung in Ihrem Betrieb gelten. Anforderungen an die Brandschutzorganisation und die Aufstellung einer Brandschutzordnung können von vier Seiten an den Objektbetreiber gestellt werden:

1. im Rahmen des Bauordnungsrechts (z. B. bei Industriebauten)
2. im Rahmen des Arbeitsschutzes (z. B. aus der DGUV Vorschrift 1 und dem ArbSchG)
3. im Rahmen der Feuerversicherung (z. B. VdS oder FM)
4. Sonderfälle (z. B. Störfallverordnung, Gefahrstoffverordnung, Strahlenschutzverordnung u. a. m.)

Der Ersteller einer Brandschutzordnung muss die jeweils geltenden Anforderungen prüfen, entsprechend der objekt- und betriebsspezifischen Belange zusammenfassen und mit den zuständigen Stellen – Bauamt, Feuerwehr, Versicherer – abstimmen. Grundlagen hierfür können das Brandschutzkonzept und Auflagen der Baugenehmigung bzw. Betriebserlaubnis sowie Versicherungsverträge sein. [2]

Für die meisten Sonderbauten und größeren Liegenschaften bietet sich die Erstellung einer Brandschutzordnung auch dann an, wenn aus formalen Gründen keine Brandschutzordnung notwendig wäre (freiwillige BSO). (vgl. S. 16 [3])

„Die Brandschutzordnung ist als Mittel des betrieblichen Risikomanagements nicht nur eine Forderung von Behörden, Brandschützern und Versicherungen, sondern vielmehr eine Möglichkeit für Unternehmer, das Sicherheitsniveau im Objekt festzulegen und sich vor möglichen Schadensersatzansprüchen zu schützen." [3]

Die Erstellung einer Brandschutzordnung und deren Einhaltung leisten somit einen wesentlichen Teil zur Exkulpation der Verantwortungsträger.

Fast alle Vorgaben, Normen und Regelungen zum Erstellen einer Brandschutzordnung sind nur sehr allgemein gehalten. Der Ersteller findet zumeist nur Hinweise darüber, dass eine geeignete Brandschutzordnung aufzustellen ist.

Aufstellen einer geeigneten Brandschutzordnung

Viel wichtiger als die Betrachtung der Rechtsnormen zur Aufstellung einer Brandschutzordnung sind die Betrachtung der objektspezifischen Belange und der betrieblichen Organisation sowie die Berücksichtigung von vorhandenen Brandrisiken in der Brandschutzordnung (Gefährdungsbeurteilung!). Nur so lässt sich eine praktikable Brandschutzkultur in die betriebliche Struktur implementieren.

Struktur, Format und Gliederung einer Brandschutzordnung werden in der DIN 14 096 [4] vorgegeben. Wie durch eine Brandschutzordnung und der dort darzustellenden Brandschutzorganisation dem ermittelten Brandrisiko begegnet werden kann und wie die geforderten Schutzziele erreicht werden können, wird in der Norm nicht beschrieben. Die konkrete Umsetzung bleibt dem Ersteller überlassen.

Grundsätze zur Aufstellung einer Brandschutzordnung wie sie z. B. auch der VdS beschreibt:

  • Zur Aufstellung einer objektspezifischen Brandschutzordnung ist die DIN 14096 zu berücksichtigen.
  • Zur Regelung der Brandverhütung und des Verhaltens im Brandfall sollte grundsätzlich eine Brandschutzordnung aufgestellt werden.
  • Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenstellung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall.
  • Ihrer Bedeutung entsprechend sollte die Brandschutzordnung von der Betriebsleitung in Kraft gesetzt und allen aufsichtführenden Betriebsangehörigen zur Kenntnis gebracht werden.
  • Die Brandschutzordnung ist der Belegschaft im jeweils notwendigen Umfang bekannt zu geben. Aushänge sollten nur Angaben enthalten, die für die Beschäftigten im betreffenden Bereich von Bedeutung sind.
  • Die Brandschutzordnung sollte ständig auf dem neusten Stand gehalten werden; insbesondere sind dabei Änderungen, die sich durch Erweiterung oder Ergänzung der Verfahrenstechnik, des Betriebsablaufs und der baulichen Anlagen ergeben, zu berücksichtigen.
  • Neben den allgemeinen Grundsätzen sind auch die formalen Forderungen beim Erstellen der Brandschutzordnung zu berücksichtigen.

Fachkunde für die Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung

Entsprechend der großen Bedeutung, die die Brandschutzordnung für die betriebliche Sicherheit hat, sollte diese durch die Betriebsleitung in Kraft gesetzt werden. Sollten diese Personen nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um die betrieblichen Brandgefahren abzuschätzen, muss zur Aufstellung der Brandschutzordnung und zur Überprüfung der Wirksamkeit der festgelegten Brandschutzmaßnahmen ein Fachkundiger hinzugezogen werden.

Die DIN 14096 beschreibt die Anforderungen an eine fachkundige Person zur Überprüfung der Brandschutzordnung:

„Eine fachkundige Person ist, wer aufgrund der fachlichen Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten die übertragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen kann." [4]

Dem entsprechend sollte der betriebliche Brandschutzbeauftragte die Brandschutzordnung erstellen. Dieser hat ohnehin die zentrale Aufgabe betriebliche Brandgefahren zu erkennen und zu beurteilen. Unterstützend könne auch externe Fachkräfte wie Brandschutzingenieure hinzugezogen werden.

Die Brandschutzordnung ist nach DIN 14096 spätestens alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person zu überprüfen. Ziel ist es, Brandschutzordnungen fachgerecht auf aktuellem Stand zu halten. In der betrieblichen Praxis muss der Brandschutzbeauftragte dafür Sorge tragen, dass alle Teile der Brandschutzordnung immer aktuell gehalten werden.

Die Teile einer Brandschutzordnung

Um die Mitarbeitenden bzw. jeweiligen Adressaten der einzelnen Brandschutzregel nicht unnütz mit der Gesamtheit der betrieblichen Regelungen zum Brandschutz zu belasten, wird die Brandschutzordnung zielgruppenspezifisch in den Teilen A, B und C aufgestellt. Als Merkschema für die jeweilige Zielgruppe der einzelnen Teile gilt:

A wie Aushang oder alle Anwesenden

B wie alle Beschäftigte

C wie Chefs

Teil A
Der Teil A der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen in der baulichen Anlage (Bewohner, Beschäftigte und Besucher). Der Teil A beschreibt stichwortartig einfache Regeln zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall. Der Teil A ist als Aushang entsprechend der Vorgaben zu gestalten. DIN 14096 gibt hierzu ein Muster vor, wobei nicht notwendige Punkte entsprechend den örtlichen Verhältnissen weggelassen werden (z. B. wenn kein Aufzug vorhanden ist) aber keine weiteren Punkte hinzugefügt werden dürfen.

Teil B
Der Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an Personen, die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten (Bewohner, Beschäftigte, Fremdfirmen).

Der Teil B ist eine schriftliche Ausarbeitung, die sich an einem Muster orientieren kann, jedoch für jeden Betrieb und jede Einrichtung, eventuell sogar für einzelne Abteilungen (z. B. Lager, Verwaltung, Produktion), extra ausgearbeitet werden muss. Spezifische Brandrisiken und dementsprechend spezielle Verhaltensregeln können in den jeweiligen Ausgaben differieren. Die Brandschutzordnung Teil B wird als Merkblatt oder als Broschüre an Personen, die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten, ausgehändigt (z. B. Bewohner oder Beschäftigte). Die Brandschutzordnung Teil B beinhaltet immer auch den Teil A. Die Brandschutzordnung Teil B sollte mit geeigneten Grafiken und Bildern ergänzt werden (Es gilt der Merksatz „Teil B – wie Bilder").

Nach neuer DIN 14096:2014-05 hat der Teil B einer Brandschutzordnung folgende Gliederung – wobei nichtzutreffende Abschnitte entfallen dürfen:

a) Einleitung
b) Brandschutzordnung (Darstellung des Teils A [Aushang])
c) Brandverhütung
d) Brand- und Rauchausbreitung
e) Flucht- und Rettungswege
f) Melde- und Löscheinrichtungen
g) Verhalten im Brandfall
h) Brand melden
i) Alarmsignale und Anweisungen beachten
j) in Sicherheit bringen
k) Löschversuche unternehmen
l) Besondere Verhaltensregeln
m) Anhang

Teil C
Der Teil C der Brandschutzordnung gilt für Personen, denen besondere Brandschutzaufgaben übertragen worden sind (Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure, Brandschutzhelfer, Hausfeuerwehr, Techniker).

Die Brandschutzordnung Teil C gilt für Personen, denen besondere Aufgaben für den Fall einer drohenden Gefahr (beispielsweise Bombendrohung) und für den Brandfall übertragen worden sind, die also in Notsituationen besondere Aufgaben haben. Gleichzeitig sollen diese Personen auch helfen, Gefahren vorzubeugen. In Frage kommen Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure aber auch sowohl Führungskräfte als auch Ersthelfer. Von großem Vorteil kann bei diesen Personen die Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr oder Hilfsorganisation sein.

Nach neuer DIN 14096:2014-05 hat der Teil C einer Brandschutzordnung folgende Gliederung – wobei nichtzutreffende Abschnitte entfallen dürfen:

a) Einleitung
b) Brandverhütung
c) Meldung und Alarmierungsablauf
d) Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
e) Löschmaßnahmen
f) Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
g) Nachsorge
h) Anhang

Änderungen in der Norm

Mit Datum vom 1. Mai 2014 ist die, in der Fachwelt schon länger erwartete, „neue" DIN 14096 – Brandschutzordnungen – Regeln für die Erstellung – erschienen. Für Endanwender, Ersteller einer Brandschutzordnung, Brandschutzbeauftragte oder als Brandschutzverantwortlicher Betreiber stellt sich die Frage: Was ändert sich für mich? Und vor allem, was muss ich auf Grund der geänderten Norm mit meiner objektspezifischen Brandschutzordnung machen, um bei einer Überprüfung durch die Bauaufsicht, das Gewerbeamt oder die Brandschutzaufsicht rechtssicher und mängelfrei auftreten zu können?

Die gute Nachricht vorweg: Nichts! Die bestehenden betriebsspezifischen BSO (Brandschutzordnungen) können zunächst einmal so belassen werden. Die bereits in der bisherigen Norm vorhandene Forderung zur Fortschreibung der Brandschutzordnung wurde allerdings konkretisiert! Brandschutzordnungen müssen zukünftig regelmäßig – alle 2 Jahre – fachkundig überprüft werden. Die Anforderung zur Anpassung der Brandschutzordnung bei Änderungen (z. B. der Ansprechpartner, der telefonischen Erreichbarkeit, der betrieblichen Bedingungen etc.) bleibt bestehen. Die inhaltlichen Änderungen zwischen einer Brandschutzordnung nach Normstand aus 2000 und 2014 sind nur gering und in einer gut gelebten betrieblichen Brandschutzpraxis sicher schon umgesetzt. [5]

Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen in der neuen DIN 14096 aus 2014 im Vergleich zur Fassung aus 2000 [5]:

  1. Die alten Normteile DIN 14096-1, -2 und -3 wurden in einer Norm zusammengelegt. Somit gibt es nunmehr für die Brandschutzordnung A, B und C eine gemeinsame Norm.
  2. Für die gesamte Norm gab es eine redaktionelle Überarbeitung. Hierbei wurden die normativen Verweise, die Literaturhinweise, die Piktogramme, die Orthografie und auch die Fachbegriffe (z. B. Sammelplatz heute = Sammelstelle) dem aktuellen Stand angepasst.
  3. Der Hinweis auf die Berücksichtigung der Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren wurde neu aufgenommen.
  4. Die Brandschutzordnungen sind zukünftig alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person zu überprüfen. Eine fachkundige Person ist, wer aufgrund der fachlichen Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten die übertragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen kann. Ziel ist es, Brandschutzordnungen fachgerecht auf aktuellem Stand zu halten.
  5. Die Anforderungen und Kennzeichnungen der Brandschutzordnung Teil A (Aushang) wurden vollständig überarbeitet. Das in der Norm abgebildete Muster wurde dementsprechend aktualisiert.
  6. Die Anforderungen an die Ausführung sowie Gliederung und Inhalt der Brandschutzordnungen Teil B und Teil C sind vollständig überarbeitet worden. Wobei die bisherige Gliederung grundsätzlich beibehalten wurde und um eine Einleitung und ggf. Anhänge zu erweitern ist.
  7. Zukünftig soll ggf. ein besonderes Räumungskonzept im Kapitel „In Sicherheit bringen" der Brandschutzordnung Teil B berücksichtigt werden.
  8. Die W-Fragen zur Notrufabfrage – Brandmeldung nach Teil B der BSO – sind angepasst worden (Wo, Was, Wie viel, Welche, Warten). Inhalt und Reihenfolge entsprechen nun den Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und sind somit bundesweit einheitlich.
  9. Für den Teil C der Brandschutzordnung wird empfohlen im Alarmierungsablauf zukünftig auch die Verantwortung zur Aufhebung des Alarms und zur Wiederaufnahme des Normalbetriebes festzulegen.
  10. Für den Teil C der Brandschutzordnung wird empfohlen zur Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr einen geeigneten Ansprechpartner bereitzustellen (Alarmbeauftragter).
  11. Es wird empfohlen in den Anhängen der Teile B und C der spezifischen Brandschutzordnungen entsprechende Pläne, Zeichnungen, Checklisten und funktionsbezogene Merkblätter beizufügen.


Tipp „Ergänzender Brandschutzaushang":

Die Vorgaben der DIN 14096 bezüglich der Gestaltung des Aushanges (Brandschutzordnung Teil A) sind sehr streng. Betriebsspezifische Ergänzungen sind nicht möglich. Daher bietet sich die Erstellung eines weiteren Aushanges zum Brandschutz an. Dieser sollte z. B. wesentliche Regelungen aus dem Teil B und die Ansprechpartner für den Brandschutz beinhalten. [5]

Tipp „Funktionsbezogene Merkblätter":

Idealerweise beschreibt der Teil C der Brandschutzordnung die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der „Brandschutzfunktionsstellen" bei einem Brand sowie im Normalbetrieb. Es wird empfohlen zukünftig die spezifischen Aufgaben in funktionsbezogenen Merkblättern zusammenzufassen und als Anhang dem Teil C der Brandschutzordnung beizufügen. Betriebliche Brandschutzfunktionsstellen können sein: Brandschutzverantwortlicher, Betriebsleiter, Führungskräfte, Brandschutzbeauftragter, Alarmbeauftragter, Brandschutzhelfer, Räumungshelfer / Sammelstellenleiter, Betriebshelfer / Ersthelfer / betriebliche Sanitäter, Wache / Notfalllotsen, Haustechnik, Sprinkler- und Schieberwart, Werkfeuerwehr (wenn vorhanden) u. a. m.

Diese funktionsbezogenen Merkblätter können dann als Handlungshilfe und bei der Ausbildung der Kräfte zur betrieblichen Gefahrenabwehr herangezogen werden. [5]

Tipp „Alarmplan":

Der Teil C der Brandschutzordnung muss einen Alarmplan enthalten. In diesem Plan sind die Namen der Verantwortungsträger im Ereignisfall und deren Erreichbarkeit sowie die Alarmierbarkeit der Brandschutzfunktionsstellen zu regeln. Namen und Telefonnummern sowie Verantwortlichkeiten ändern sich in einem Betrieb sehr häufig. Fassen Sie daher diese Daten sowie Stichworte und Verhaltensregeln zu den einzelnen Ereignisarten (Brand, Bombendrohung, Gefahrstoffaustritt etc.) in einem eigenen Dokument zusammen.

Regeln Sie im Teil C der BSO, wer für die Aktualisierung dieses Alarmplans zuständig ist und an wen der Plan verteilt wird. Dieses Vorgehen ist normkonform und bietet den Vorteil einer reibungslosen Aktualisierung der Daten, ohne den ganzen Teil C der BSO neu gestalten zu müssen und von der Betriebsleitung neu in Kraft setzen zu lassen. Fassen Sie diesen Alarmplan geeigneter Weise zusammen und verteilen Sie diesen entsprechend! Somit stehen den Verantwortlichen alle wichtigen Informationen und Daten im Notfall übersichtlich zur Verfügung. [5]

Literatur
[1] VdS 2000, Leitfaden für den Brandschutz im Betrieb (2010)
[2] Jauck, Lothar; Trümner, Dirk at al: Betriebliches Brandschutzmanagement, Weka Media Kissing (2015)
[3] Kraft, Markus: Betrieblicher Brandschutz: Brandschutzordnung, Feuertrutz Verlag Köln (2007)
[4] DIN 14096, Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und Aushängen (2014)
[5] Trümner, Dirk: Brandschutzordnungs-Editor – Teil A, B und C (nach DIN 14096), Weka Media Kissing (2016)

Der Autor
Dipl.-Ing. Dirk Trümner, M.Eng., hat Sicherheitstechnik und Brandschutz studiert und ist staatlich geprüfter Feuerwehrausbilder und Einsatzleiter. Er ist selbstständiger Sicherheitsingenieur für Brand-, Arbeits- und Katastrophenschutz, geprüfter Brandschutzsachverständiger und Fachplaner IngKH, Lehrbeauftragter für organisatorischen Brandschutz und betriebliche Sicherheit an der Technischen Universität Kaiserslautern und Brandschutzbeauftragter der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Hochschule).

Literaturempfehlungen zum Thema Brandschutz beim Erich Schmidt Verlag


1. Zeitschriftbeiträge (Betriebliche Prävention/sicher ist sicher)

- aus dem Jahr 2016
- aus dem Jahr 2015
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- alle

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