L ist Lehrer an einer Mittelschule in Bayern und unterrichtet Schüler im Alter von 15 Jahren und jünger. Der Freistaat Bayern teilte L „über die Schulleitung“ am 18. Februar 2021 mit, dass „nach coronabedingtem Videounterricht ab 22. Februar 2021 wieder Präsenzunterricht an seiner Dienststelle zu halten“ sei. Es würden in beschränkter Anzahl sogenannte OP-Masken bereitgestellt. L beantragt, dass der Freistaat Bayern verurteilt wird, ihm „bis zur Aufhebung der sogenannten Maskenpflicht in Mittelschulen je eine Schutzmaske der Schutzklasse FFP2 für jeweils 2 Unterrichtsstunden a 45 Minuten zu stellen“ – und hilfsweise die Kostenübernahme für die Eigenbeschaffung der beantragten Masken.
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