Die Klägerin ist beamtete Lehrerin für Chemie und Biologie. Sie behauptet, „giftige Chemikalien hätten bei ihr eine Erkrankung aus dem internistischen und neurologischen Bereich (Neuropathie, CFS = myalgische Enzephalomyelitis auf dem Boden einer MCS = Multiple Chemikaliensensitivität) ausgelöst“. Sie stützt ihren Antrag auf Anerkennung einer Erkrankung als Dienstunfall bzw. Berufserkrankung auf die Nummern 1303, 1304 und 1317 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung. Die Lehrerin klagt gegen den ablehnenden Bescheid des Landesamtes für Finanzen.
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