Die Schulleiterin einer Realschule wies Lehrer L an, montags nach der 6. Stunde von 13:05 Uhr bis 13:25 Uhr an einer in der Nähe der Schule gelegenen Bushaltstelle Aufsicht zu führen. L beantragt, im Wege der einstweiligen Anordnung von einer dienstrechtlichen Weisung freigestellt zu werden.
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