Der Sturz des Jungen in den ungesicherten Brunnen Kump in Steinheim: Was heißt Verkehrssicherungspflicht und wann muss welcher Mitarbeiter mehr als „nur“ (Bau-)Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften erfüllen? – Schadensersatzurteile gegen die Stadt und Strafurteile gegen einen Verwaltungsbeamten.
Sachverhalt
Auf dem Markplatz in Steinheim (Westfalen) steht der Brunnen „Kump“. Er hat eine Brüstungshöhe von 1,15 m und eine Wassertiefe von 2,60 m. „Die durch die Tiefe begründete besondere Gefahr wird dabei vielfach verkannt, weil durch das äußere Erscheinungsbild der Eindruck erweckt wird, dass die Sohle des Brunnens etwa der Höhe des umliegenden Marktplatzes entspricht.“ In der Nähe des Brunnens befinden sich Sitzbänke und Spielgeräte. Bis 1938 war in die Brunnenbrüstung ein senkrechtes Gitter eingelassen.
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