Die Klägerin ist unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe als Lehrerin an einer Kooperativen Gesamtschule in Achim eingesetzt und klagt gegen die (zweite) Verlängerung ihrer Probezeit gemäß § 19 Abs. 4 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO). Klagegegner ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg.
Seiten 315 - 321
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.