Aus den einschlägigen Rechtsvorschriften wird deutlich, dass Evakuierungsübungen in angemessenen Zeitabständen und anhand der Flucht- und Rettungspläne durchgeführt werden müssen, wenn die Art der Nutzung oder die Ausdehnung und Lage des Gebäudes dies erforderlich machen. Die Zeitabstände zwischen den Evakuierungsübungen sind jedoch nicht konkret beschrieben. Es ist also die Pflicht der Arbeitgeber, die Häufigkeit von Evakuierungsübungen im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierfür fehlen in der Praxis allerdings die zur Bewertung erforderlichen Grundlagen. Im Folgenden wird das Ergebnis einer Bachelorthesis vorgestellt, die sich mit der Ableitung von Indikatoren für die Bestimmung der Häufigkeit von Evakuierungsübungen und der Entwicklung eines Algorithmus zur Auswertung ebendieser beschäftigt hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-30 |
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