Immer wieder wird behauptet, alte Anlagen und Gebäude seien stets auf den neuesten Stand der Technik zu bringen oder bei Verschärfungen technischer Regeln nachzurüsten. Dass das nicht zutreffend ist, bestätigt das OLG Düsseldorf in einem Mietrechtsfall.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2025.09.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-08-27 |
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