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Mobilität und Sicherheit  
12.12.2017

Berufskraftfahrerinnen und -fahrer: am Limit - Teil 2

Talar Acemyan und Jasmin Meichsner
Der Güterkraftverkehr nimmt zu. (Foto: Nigel Tadyanehondo - Unsplash)
Im zweiten Teil des Beitrags schildern die Autorinnen, was der Arbeitsschutz und die betrieblichen Akteure tun können, um die Beschäftigten zu schützen.

Teil 1 lesen Sie hier.

Was können Arbeitgeber tun, um die Situation zu verbessern?

Lösungsansätze

Aus den Ergebnissen der Studie zu „Arbeits- und Gesundheitsbedingungen von Berufskraftfahrern“ der Hessischen Arbeitsschutzverwaltung (2011) lassen sich auszugsweise folgende Empfehlungen für Arbeitgeber ableiten, die immer noch aktuell sind:
 
Gefährdungsbeurteilung
▶ Praxisübliche Checklisten und Erhebungsverfahren auf betriebsspezifische Belange anpassen
▶ Termine für die Maßnahmenumsetzung setzen
▶ Gefährdungs- und Belastungsspektrum für die Gefährdungsbeurteilung erweitern, um:
  • Gefährdungen, die sich aus der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen, anderen Speditionen und auf dem Betriebshof des Kunden entwickeln, aufzuzeigen
  • Belastungen aus der Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung zu erfassen
▶ Handlungs- und Veränderungsbedarf für die Gefährdungsbeurteilung erkennen

Akteure im betrieblichen Arbeitsschutz
▶ Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes nutzen Betriebsarzt z.B. bei Fragen der Dienstplangestaltung, Wiedereingliederung von Beschäftigten und arbeitspsychologischen Fragestellungen hinzuziehen
▶ Um die Kommunikation und den Informationsaustausch zum Arbeitsschutz innerbetrieblich zu fördern, sind Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragte den Beschäftigten im Betrieb bekannt zu geben
▶ Arbeitsmedizinische Angebotsuntersuchungen unterbreiten, Erreichbarkeit bzw. Teilnahmemöglichkeit erhöhen
▶ Beschäftigte intensiver über sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Inhalte informieren

Unterweisung und Qualifikation
▶ Unterweisungen systematisieren: Inhalte, Teilnehmer, Dauer, (Wiederholungs-) Zeitpunkt dokumentieren und überprüfen
▶ bei Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber (gemäß § 8 ArbSchG und § 20a FPersV) und bei Arbeiten des Beschäftigten auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers empfiehlt es sich die Zuständigkeiten, insbesondere für Unterweisungen am besten im Vorhinein festzulegen (z.B. in Form eines Pflichtenhefts)
▶ Vermehrt zu Gesundheitsthemen und Risikofaktoren unterweisen (z.B. An- und Abkoppeln, Rückwärtsfahren, Verhalten beim Kunden)
▶ Unterweisungen zu den gesetzlichen Anforderungen wie z.B. Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeiten, Bedienung von Kontrollgeräten und Ladungssicherung durchführen
▶ Wahrnehmung des Schulungsangebots zu Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen (auch für Disponenten und Verkehrsleiter) fördern

Disposition und Tourenplanung
▶ Berücksichtigung von Lenk- und Ruhezeiten sowie Zeitpuffern in der Tourenplanung
▶ Einsatz moderner Dispositionssoftware für die Planung und Steuerung des Fahrer- und Fahrzeugeinsatzes und des Warentransportes
▶ Beteiligung der Fahrerinnen und Fahrern bei der Dienst- und Tourenplanung, Berücksichtigung von Fahrerwünschen bzgl. Routen, Fahr- und Urlaubstage

Arbeitszeitgestaltung, Lenk- und Ruhezeiten
▶ Reduzierung der Gesamtarbeitszeit auf das gesetzlich zulässige Maß. Zeiten für sonstige Tätigkeiten als Arbeitszeit berücksichtigen
▶ Fahrerausfälle nicht durch Überstunden kompensieren
▶ Besondere Belastungssituation älterer Beschäftigter berücksichtigen

Informationsaustausch
▶ Informationen über Entscheidungen und Abläufe, die auf übergeordneter Ebene stattfinden, an die Beschäftigten weiterleiten
▶ Gelegenheiten bieten, um schwierige Arbeitssituationen gemeinsam zu reflektieren, (Klima schaffen, das es erlaubt, Überlastung oder Fehler anzusprechen, Absprachen mit Fremdfirmen durchführen, Beschäftigte informieren und ggf. einbinden).

Gesundheitsangebote
▶ Fahrer, Disponenten und Führungskräfte für Arbeits- und Gesundheitsschutzangebote sensibilisieren
▶ Fahrerinnen und Fahrern die Teilnahme erleichtern (Angebote in den Arbeitsalltag integrieren, vgl. das Projekt DocStop weiter oben)
▶ Netzwerke zu Sozialpartnern aufbauen und nutzen (bspw. für Informationen zu aktuellen Angeboten)

Ausblick

Neben den konkreten Empfehlungen für die Arbeitgeber scheint hier ein gesellschaftlicher Gesamtdialog erforderlich. Organisierte Formen der Beteiligung, u. a. auch Betriebsratsstrukturen sind in dieser Berufsgruppe niedrig, was wiederum bedeutet, dass die Fahrerinnen und Fahrer nur dann eine Chance auf Verbesserung haben, wenn alle Beteiligten am Güterkraftverkehr (u.a. Arbeitgeber/Spediteure, Verbände, Gewerkschaften, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen) bereit sind sich an einen „runden Tisch“ zu setzen, um die Maßnahmen, die in den letzten Jahren entwickelt wurden umzusetzen und zu verbreiten.

Die Autorinnen
Talar Acemyan und Jasmin Meichsner  sind beide am Landesinstitut für Arbeits­gestaltung NRW in der Fachgruppe „Grundsatz­fragen, Politikberatung und Initiativen“ tätig.
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