Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, sind Arbeitgeber gemäß SGB IX (2016, § 167) „Prävention“ dazu verpflichtet, den betroffenen Personen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Um Betrieben und ihren Beschäftigten mit (drohenden) psychischen Beeinträchtigungen die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zu erleichtern, wurde ein digitales BEM-Portal entwickelt. Teil 1 dieses Beitrags (sis 6-2023, S. 293) sensibilisierte für die Herausforderung psychischer Beeinträchtigungen und berichtete über die Ergebnisse von Bedarfserhebungen. Teil 2 erläutert die Herausforderungen, die bei der Entwicklung eines derartigen Portals, insbesondere unter den Aspekten Diversität, Barrierefreiheit und Datenschutz lauern und präsentiert das Vorgehen und die Ergebnisse der Entwicklung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-08-01 |
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