Nutzen Sie die Vorlage zur Erstellung Ihres Antrags auf einen Befähigungsschein nach Sprengstoffgesetz bei der zuständigen Behörde. Beachten Sie Ihre spezifische Tätigkeit und die Art der von Ihnen eingesetzten explosionsgefährlichen Stoffe. Zuständige Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt) und Zulassungsverfahren können je nach Bundesland variieren. Erkundigen Sie sich, welche Behörde für Ihr Verfahren zuständig ist. Die Ausstellung des Befähigungsscheins erfolgt nur, wenn die Vorausset-zungen nach SprengG (siehe unten) erfüllt sind.
Lieferung: 08/18Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
