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Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz (Antrag)

Nutzen Sie die Vorlage zur Erstellung Ihres Antrags auf einen Befähigungsschein nach Sprengstoffgesetz bei der zuständigen Behörde. Beachten Sie Ihre spezifische Tätigkeit und die Art der von Ihnen eingesetzten explosionsgefährlichen Stoffe. Zuständige Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt) und Zulassungsverfahren können je nach Bundesland variieren. Erkundigen Sie sich, welche Behörde für Ihr Verfahren zuständig ist. Die Ausstellung des Befähigungsscheins erfolgt nur, wenn die Vorausset-zungen nach SprengG (siehe unten) erfüllt sind.

Lieferung: 08/18