Im Sommer 1977 standen der Lehrer L und 36 Schüler im Rahmen des Anschauungsunterrichts „Der Wald liefert Holz“ in der Nähe des Arbeitsplatzes eines Holzfällers, ein gefällter Baum stürzte und erfasste den Schüler S, der eine Querschnittslähmung erlitt. Der Gemeindeunfallversicherungsverband erkannte den Unfall als Schulunfall an und zahlt an S Pflegegeld und Rente. Der Verband verlangt die bisher gezahlten 170.000 DM von L – und Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz aller weiteren Aufwendungen, die er als gesetzliche Unfallversicherung künftig zu erbringen hat.
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