Immer wieder kommt es zu Diskussionen, ob die Einführung einer allgemeinen Augenschutztragepflicht im gesamten Betrieb oder doch zumindest in großen geschlossenen Bereichen des Betriebes die Lösung aller Probleme ist.
Genau an dieser Stelle kommt es dann auch immer wieder zu Diskussionen zwischen Betriebsleitungen, die eine möglichst umfassende Augenschutztragepflicht einführen wollen und Betriebsräten, die oft eine überzogene Vorgehensweise des Betriebes zu erkennen glauben und die Einführung einer allgemeinen, umfassenden Augenschutztragepflicht ablehnend gegenüberstehen. Dies kann bis zu Schiedsgerichtsverfahren führen, bei denen dann ein Richter zu klären hat, ob die Vorgehensweise des Betriebes nun richtig war oder nicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.04.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-03-31 |
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