Die „Norddeutsche Kooperation“ im Arbeits- und Gesundheitsschutz geht auf die gemeinsame Erklärung der Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Hamburg vom 10. Juni 2002 zurück. Seither kommt dem regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Arbeitsschutzbehörden dieser Länder in Fach- und Vollzugsfragen hohe Bedeutung zu.
Explosionen zählen zu den selteneren aber folgenschwersten Ereignissen hinsichtlich möglicher Personen- und Sachschäden. Gefahr für Leben und Gesundheit von Beschäftigten und Dritten – aber auch Sachschäden in erheblichem Umfang zu vermeiden, ist vornehmliche Aufgabe all derer, die für Prozesse, Abläufe und Anlagen mit potenziellem Explosionsrisiko Verantwortung tragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.04.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-03-31 |
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