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Aufgabenfelder und deren zeitlicher Aufwand

Die Grundausbildung für Brandschutzbeauftragte umfasst nach der im Dezember 2020 neu aufgelegten DGUV Information 205-003 nach wie vor mindestens 64 Unterrichtseinheiten, deren zeitliche Verteilung aber – anders als bisher – nicht mehr so starr reglementiert ist. Jetzt steht die Vermittlung von Kompetenzen im Mittelpunkt und hier insbesondere die sechs nachfolgend aufgeführten Punkte: Erinnern, Verstehen, Anwenden, Analysieren, Evaluieren und Kreieren. Dann wird es konkreter, ohne jedoch wie früher auf konkrete Inhalte oder zeitliche Vorgaben einzugehen: Es beginnt mit den wichtigen und völlig unterschiedlichen Rechtsquellen (die ja Grundlage für die Arbeit sind!), dann folgen baulicher, anlagentechnischer, organisatorischer und abwehrender Brandschutz. Schließlich werden acht verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung des Ablaufs der Ausbildung vorgeschlagen, beginnend von einem 2-Wochen-Kurs à 32 Unterrichtseinheiten (das wird nach wie vor die favorisierte Lösung sein und bleiben), über eine Mischung aus Selbstlern- und Praxisphasen, Arbeitsprojekte und auch Online-Varianten sind möglich. Es ist also nach wie vor möglich und aktuell, wenn man die 60 Unterrichtseinheiten à 45 min. so aufteilt (4 UE sind für die Prüfungen vorgesehen), wie es bisher der Fall war, aber man ist eben deutlich variabler in der Aufteilung der Themen. Grundlegend soll es mehr Eigeninitiative und somit Projektarbeit(en) geben und das können Fallbeispiele, Begehungen, Situationsbewertungen usw. sein. Während in der alten Fassung dieser Information 90 % Multiple-Choice-Fragen empfohlen wurden, steht jetzt auf Seite 21 unter Punkt 5.5 der DGUV Information 205-003 von 12/20: „offene Aufgabenstellungen sind Multiple-Choice-Fragen vorzuziehen“. Es würde auch Sinn machen, sich vor Beginn des Kurses ein Buch durchzulesen wie z. B. „Der Brandschutzbeauftragte – Grundwissen für Ausbildung und Praxis“, Boorberg- Verlag, mittlerweile in der 4. und aktualisierten Auflage vorliegend.

Seiten 95 - 104

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