Wie die Technischen Regelwerke zur Gefahrstofflagerung den neuen Zeitgeist im Arbeitsschutz reflektieren. Eine Übersicht über die gegenwärtige Rechtslage zur Lagerung von Gefahrstoffen in Betrieben und die Rolle des Arbeitgebers bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes im Lager. Vorschriften, um Gefahrstoffe sicher zu lagern, haben in Deutschland eine lange Tradition. Die Lagerung von Gefahrstoffen ist seit jeher von vielen Rechtsgebieten geregelt, vor allem aber vom Bau-, Umwelt- und Arbeitsschutzrecht. Der Bereich des Arbeitsschutzes hat die Umstellung auf europäisches Recht in den vergangenen Jahren genutzt, um aus den auf viele technische Regeln verteilten Anforderungen ein einheitliches Technisches Regelwerk (TRGS) zu erstellen. Diese TRGS spiegeln aber auch eine Änderung im philosophischen Ansatz von Arbeitsschutzanforderungen wider, der durch das EU-Recht ausgelöst wurde. Dieser Artikel verdeutlicht diesen relativ neuen Ansatz, um Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb vor dem Hintergrund der spezifischen Regelungen der Lagerung von Gefahrstoffen und der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen, gibt aber zunächst einen grundlegenden Überblick über den rechtlichen Rahmen für den Arbeitsschutz in diesem Bereich.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.11.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-3308 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-11-09 |
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