Wegen des dualen Arbeitsschutzsystems (siehe 2.1) ist das staatliche Arbeitsschutzrecht – neben dem Unfallverhütungsrecht (dazu Kapitel 4) – eine der beiden Säulen des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes. Es will Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes sichern und verbessern (§ 1 Abs. 1 ArbSchG).
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