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Vorschrift Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Altfassung

  • Zurück zur aktuellen Fassung vom Stand vom 28.06.2023
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Weitere Fassungen

  • Vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 172 S. 1)

  • Vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174, 1179)

  • Vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162, 5171)

  • Weitere 13 Fassungen…

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Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), zuletzt geändert am 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1657)

Hinweis der Redaktion:

Die Änderung durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739, 2744) tritt gem. Artikel 3 an dem Tag in Kraft, an dem die Rechtsverordnung nach § 10 des Wettbewerbsregistergesetzes in Kraft tritt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt den Tag im Bundesgesetzblatt bekannt.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.480549

Abschnitt 1
Zielsetzung

§ 1 Zielsetzung

Abschnitt 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2a Gegenstand der Entlohnung

§ 2b Anrechenbarkeit von Entsendezulagen

Abschnitt 3
Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen

§ 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen

§ 4 Branchen

§ 5 Arbeitsbedingungen

§ 6 Besondere Regelungen

§ 7 Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 1

§ 7a Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 2

§ 8 Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen

§ 9 Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4
Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche

§ 10 Anwendungsbereich

§ 11 Rechtsverordnung

§ 12 Berufung der Kommission

§ 12a Empfehlung von Arbeitsbedingungen

§ 13 Rechtsfolgen

Abschnitt 4a Arbeitsbedingungen im Gewerbe des grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld

§ 13a Gleichstellung

Abschnitt 4b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland

§ 13b Zusätzliche Arbeitsbedingungen

§ 13c Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland

Abschnitt 5
Zivilrechtliche Durchsetzung

§ 14 Haftung des Auftraggebers

§ 15 Gerichtsstand

§ 15a Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

Abschnitt 6
Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden

§ 16 Zuständigkeit

§ 17 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden

§ 18 Meldepflicht

§ 19 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten

§ 20 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden

§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge

§ 22 (aufgehoben)

§ 23 Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6a
Arbeits- und Sozialrechtliche Beratung

§ 23a Leistungsanspruch

§ 23b Verordnungsermächtigung

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 24 Sonderregeln für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind

§ 25 Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung

§ 26 Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe

§ 27 Sondervorschrift für den Straßenverkehrssektor

§ 28 Übergangsregelung für die Pflegebranche

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