Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162, 5171)
Die Änderung durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739, 2744) tritt gem. Artikel 3 an dem Tag in Kraft, an dem die Rechtsverordnung nach § 10 des Wettbewerbsregistergesetzes in Kraft tritt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt den Tag im Bundesgesetzblatt bekannt.
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