Die Gesetzgebung betont die Bedeutung einer menschengerechten Arbeitsgestaltung für den Arbeitsschutz. Neben Rechtsvorschriften legen Zukunftstrends nahe, einer menschengerechten Gestaltung von Arbeit eine höhere Aufmerksamkeit zu schenken: Um weitere Produktivitätspotenziale zu erschließen, setzt die Vision der „Arbeit 4.0“ auf eine umfassende Digitalisierung von Wertschöpfungsprozessen. Durch eine Verschmelzung physischer Objekte und internetbasierter Informationstechnologien sollen „intelligente“, global vernetzte Systeme mit kognitiver Datenverarbeitung entstehen.
Derart lernfähige Maschinen sind in der Lage, autonome Produktionsmodule zu konfigurieren und bedarfsgerecht zu steuern. In solchen Zukunftsszenarien wird sich die Arbeitsteilung von Mensch und Maschine wesentlich ändern. Der prognostizierte Wandel ist Anlass, die Rolle des arbeitenden Menschen und die Bedeutung einer menschengerechten Arbeitsgestaltung zu erörtern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-05 |
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