Die menschengerechte Arbeitsgestaltung ist als grundlegendes Gestaltungsprinzip im Arbeitsschutzgesetz verankert und spielt im Kontext der Prävention eine zentrale Rolle, insbesondere wenn Betriebe diese systematisch verfolgen und die Arbeitsbedingungen an den Bedarfen der Beschäftigten ausrichten. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist hierbei ein entscheidender Ansatz: Es ermöglicht, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass gesundheitlichen Beeinträchtigungen frühzeitig entgegengewirkt und Erwerbsminderungen nachhaltig verhindert werden können (Beck/Wegewitz, 2023). Dies ist vor allem angesichts der steigenden Zahlen von Erwerbsminderungsrenten, insbesondere bei psychischen Erkrankungen, sowie der demografischen Veränderungen relevant. Auch in Bezug auf die Fachkräftesicherung gewinnt die menschengerechte Arbeitsgestaltung zunehmend an Bedeutung (DRV, 2024; BMAS, 2023).
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