Berufsförderungswerke (BFW) sind überregionale Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, deren gesetzliche Grundlage im SGB IX verankert ist. Sie unterstützen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben – von der beruflichen Eignungsdiagnostik bis hin zu Umschulungen. Als externer Dienstleister mit umfangreichem, etabliertem Know-how für berufliche Rehabilitation kommt den Berufsförderungswerken (BFW) in diesem Kontext eine wichtige Rolle als institutionalisierte BEM-Kompetenzzentren zu. Im folgenden Beitrag wird die institutionelle Rolle des BFW Dortmund im BEM gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX mit dem Augenmerk auf kleinere Betriebe, insbesondere aus dem Handwerks- und Dienstleistungsbereich, beleuchtet, in denen mehr als 60 % der Mitarbeitenden kein BEM erhalten (REHAVISON 02/2024). Zudem werden die konkreten Unterstützungsangebote des BFW Dortmund im BEM-Prozess dargestellt – vom Reha-Assessment über Qualifizierungsberatung und Arbeitsplatzanpassung bis zur stufenweisen Wiedereingliederung und psychosozialen Begleitung. Anhand von Praxisbeispielen wird der Nutzen der Zusammenarbeit für Unternehmen aufgezeigt.
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