Für einen wirksamen Arbeitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen müssen betrieblich die relevanten Informationen zu diesen Stoffen vorliegen bzw. leicht erreichbar sein. Auf die Informationen sollten Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Sicherheitsbeauftragte Zugriff haben. Das ist ein organisatorischer Punkt.
Bei Gefahrstoffen, die eingekauft werden, sollten zunächst die mitgelieferten, aktuellen Sicherheitsdatenblätter als Informationsquelle genutzt werden. Trotz der Vorgaben der REACH-Verordnung können Sicherheitsdatenblätter aber (immer noch) von mangelhafter Qualität sein. Sie können unvollständig, ungenau oder manchmal sogar fehlerhaft sein. Man sollte sich daher nicht „in Treu und Glauben“ allein auf die Inhalte eines mitgelieferten Sicherheitsdatenblatts verlassen, wie das wahrscheinlich noch zu häufig vorkommt. Im Übrigen gibt es auch relevante Informationen zu Gefahrstoffen, die die Sicherheitsdatenblätter von Rechts wegen nicht unbedingt enthalten müssen. Das liegt u. a. daran, dass die Rechtsgrundlagen für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern in der EU-REACH-Verordnung stehen, die eine Binnenmarktvorschrift ist und die von daher allein national gültige Vorschriften und Regeln nicht konkret erfasst.
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