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Berufsgenossenschaftliches Recht

  • Dr.-Ing. Wolfgang J. Friedl
  • Dr. jur. Philipp P. Roeckl

Berufsgenossenschaften vertreten hoheitliche Rechte, d. h., sie dürfen auch verbindlich einzuhaltende Vorgaben erlassen. So gibt es Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der verschiedenen Berufsgenossenschaften, die man kennen und möglichst einhalten muss. Bei Verstößen wird üblicherweise keine besondere Strafe ausgesprochen, was aber nach Unfällen schnell ganz anders aussieht. Die Berufsgenossenschaften versichern durch eine Pflichtmitgliedschaft die in einem Unternehmen arbeitenden Menschen. Das ist etwas Besonderes, ja weltweit Einzigartiges! Deshalb sollte man die Berufsgenossenschaft, auch wenn sie leider häufig als ein etwas träger Partner gesehen und empfunden wird, als etwas Positives betrachten. Berufsgenossenschaften schützen uns Menschen, sie verfügen über viel Wissen und die richtigen Informationen, um vorgeben zu können, wie Arbeitsplätze gestaltet werden können, damit Menschen sich dort wohl fühlen und nicht verunglücken oder nach Jahrzehnten eine Berufskrankheit entwickeln. „Die Vorgaben der Berufsgenossenschaften sind mit Blut geschrieben“ sagte Stefan W., einer der fähigsten und engagiertesten Vertreter einer Berufsgenossenschaft im Rahmen eines Seminars in einem der BG-Ausbildungszentren. So gesehen ist es sinnvoll, die Vorgaben der Berufsgenossenschaft zu kennen und einzuhalten – so, wie man auch die Vorgaben der Feuerversicherung kennt. Denn gesunde Menschen kosten nichts, haben kein Leiden, bringen Geld und keinen juristischen Ärger. Man sieht, dass man das Wirtschaftliche durchweg mit dem Menschlichen kombinieren kann. So hat der Wuppertaler Professor P. C. Compes bereits in den 1970er-Jahren seine Habilitation „Betriebsunfälle wirtschaftlich gesehen“ genannt, und auch in der ehemaligen DDR wurde der Arbeits- und Brandschutz, allerdings primär aus wirtschaftlichen und nicht aus humanitären Gründen, großgeschrieben.

Seiten 61 - 65

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