Alleinarbeit bedeutet, dass keine weitere Person in Ruf- oder Sichtweite ist, die im Notfall helfend eingreifen könnte. Bei Tätigkeiten mit erhöhten Gefährdungen stellt Alleinarbeit eine zu begründende Ausnahme dar. Wenn bei der Alleinarbeit irreversible (auch anfallsbedingte) Verletzungen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit vorkommen oder sehr wahrscheinlich („kritisch“) sind, müssen Arbeitsschutzmaßnahmen ergriffen werden.
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