Die mit Ermächtigungsgrundlage im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) des Bundes erlassene Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient dem Schutz von Beschäftigten in Arbeitsstätten und der Verhütung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten. Sie stellt besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten und fordert vom Arbeitgeber unter anderem, dass dieser Sicherheitseinrichtungen sowie Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen instand hält und in regelmäßigen Abständen auf Funktionsfähigkeit prüft. Zudem müssen Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten sowie Vorkehrungen getroffen werden, damit sich Beschäftigte schnell in Sicherheit bringen und gerettet werden können.
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