Die Einrichtung und der Betrieb eines Gefahrstofflagers erfordert Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten, der Nachbarschaft und der Umwelt. Hierfür müssen stoff- und mengenabhängig Vorschriften aus unterschiedlichen Rechtsbereichen, insbesondere des Geräte- und Betriebssicherheitsrechtes, des Gefahrstoffrechtes, des Wasserrechtes, des Immissionschutzrechtes und des Baurechtes beachtet werden. Ein einheitliches Regelwerk für die Lagerung von Chemikalien besteht derzeit nicht. Beispielsweise ergeben sich bei der Lagerung von Methanol (Methanol besitzt die Eigenschaften: giftig, leichtentzündlich, schwach wassergefährdend) folgende Anforderungen in Abhängigkeit von der gelagerten Stoffmenge und den unterschiedlichen Rechtsbestimmungen.
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