Die Ermittlung der Lärmexposition am Arbeitsplatz kann in verschiedenen Anwendungsfällen gefragt sein, so z. B. im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, bei der Ermittlung von Lärmbereichen oder der Beurteilung eines Lärmschwerhörigkeitsfalls.
Bei der entsprechenden Geräuschmessung werden alle auf einen bestimmten Ort oder eine Person einwirkenden Geräusche erfasst und bewertet. Dabei können sich z. B. die Geräusche mehrerer Lärmquellen und die Schallreflexionen innerhalb des Raumes aufsummieren. Als wichtigster Kennwert wird in der Regel der Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h bestimmt, der die Geräuschimmission für einen repräsentativen Arbeitstag beschreibt. Die Durchführung entsprechender Messungen ist in der DIN EN ISO 9612 ausführlich beschrieben. Um eine möglicherweise unmittelbar gehörschädigende Lärmbelastung durch extrem hohe Schallimpulse zu beurteilen, kann ggf. der Spitzenschalldruckpegel LpCpeak als Kennwert erfasst werden. Nach der VDI-Richtlinie 2058 Blatt 2 sollte bei entsprechenden Impulslärmbelastungen außerdem der maximale A-Schalldruckpegel LAImax in der Zeitbewertung „I“ bestimmt werden (siehe Abschnitt 5.5.3).
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