Arbeitssicherheit ist der Zustand der Arbeitsbedingungen, bei dem die Beschäftigten keinen oder nur vertretbaren arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Belastungen (-Risiken-) ausgesetzt sind. Ziel der Arbeitssicherheit ist der Schutz der Beschäftigten vor Verletzungen (Unfällen), Erkrankungen (Berufskrankheiten, sonstige arbeitsbedingte Erkrankungen) und Arbeitserschwernissen (negativen Belastungen), d.h. die Erhaltung der Gesundheit aber auch die Förderung der Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit.
Die Vermeidung arbeitsbedingter gesundheitlicher Schädigungen ist ein Interesse, das jeder Beschäftigte von Natur aus besitzt, weil davon sein Wohlbefinden und seine wirtschaftliche Existenz abhängen. Insofern liegt zunächst ein grundlegendes Bedürfnis der Selbsterhaltung vor.
Davon ausgehend ergibt sich auch die gesellschaftsorientierte Begründung der Notwendigkeit des Schutzes vor arbeitsbedingten Personenschäden. Zu unterscheiden sind humane (moralisch-ethische) sowie wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Gründe.
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